Dr. Ralph Baumheier
In der Tat ist das die Konsequenz aus der Nichtzurverfügungstellung der einen Fläche, dass man sich seitens des Vorhabenträgers auf eine benachbarte Fläche umstellen musste. Diese Entscheidung ist im damaligen Senat beziehungsweise von der damaligen senatorischen Behörde in der Abwägung getroffen worden, dass eine Zielsetzung auch des Senates darin bestand, alternatives Wohnen entsprechend zu unterstützen.
