bremische-buergerschaft.de ↗

Dr. Ralph Baumheier

23.06.2026 Sitzungen 21/38

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Bekanntmachung, Zitat „über die Auslegung zum Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben Änderung des Kreuzungsbauwerks Walle in Bremen“ am 16. Mai 2022 verkündet. Die TÖB-Beteiligung (Träger öffentlicher Belange) seitens des Eisenbahn-Bundesamtes ist mit E-Mail vom 23. Mai 2022 mit einer Frist bis zum 5. Juli 2022 erfolgt. In den Antragsunterlagen ist mit der Unterlage 9.2 die Baustelleneinrichtungsfläche 041 beantragt worden, auf der die Ølhafen-Crew bereits seit 2019 ansässig war. Die senatorische Behörde für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat gegenüber der Antragstellerin erklärt, dass die Fläche wegen der Belegung nicht zur Verfügung stehe. Die DB Netze hat daraufhin im Rahmen der Bearbeitung der Einwendung zum Antragsverfahren am 17. Januar 2023 den Vorschlag unterbreitet, die gespiegelte Fläche mit gleicher Größe und Zuschnitt auf den freien Teil des Grundstücks direkt westlich angrenzend zu verlegen. Lediglich die Erschließung der Fläche für die Baustelleneinrichtung wurde vom Hagenweg an den Primelweg verlegt. Diesem Vorschlag wurde gefolgt. Zu Frage 2: Die Entscheidung, den Wagenplatz Ølhafen e. V. nicht für die Baustelleneinrichtung bereitzustellen, wurde von der damaligen senatorischen Behörde für Klima, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau getroffen. Alle weiteren Entscheidungen wurden vom Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, als planfeststellender Behörde getroffen. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft bei der Planfeststellung insbesondere die Vereinbarkeit des Vorhabens mit geltendem Recht, die Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange, Umwelt und Naturschutz, Sicherheit, Lärmschutz sowie die Einhaltung technischer Vorschriften. Zu Frage 3: Die Ausweichfläche war nach Aussage der Trägerin des Vorhabens, der DB InfraGO AG, die einzige technisch mögliche Alternative, nachdem die Fläche des Ølhafen e. V. für das Vorhaben nicht mehr zur Verfügung stand. Auf der Ausweichfläche befanden sich verschiedene naturschutzrechtlich geschützte Objekte, darunter auch gemäß Baumschutzverordnung geschützte Bäume. Es folgte eine Abstimmung zwischen Planersteller und Naturschutzbehörde über die Verminderung der Beeinträchtigung der Schutzobjekte auf der Ausweichfläche und über geeignete Ausgleichsmaßnahmen für nicht vermeidbare Beeinträchtigungen. Diese Ergebnisse flossen in den überarbeiteten landschaftspflegerischen Begleitplan ein. Mit diesem wurde das Vorhaben im Februar 2026 planfestgestellt. Insgesamt mussten sechs geschützte Bäume auf der Baustelleneinrichtungsfläche gefällt werden und weitere sechs im Bereich des Kreuzungsbauwerks, die nach Abschluss der Bauarbeiten zum Teil auf der Baustelleneinrichtungsfläche neu gepflanzt und im Übrigen in dem angrenzenden Kleingartengebiet kompensiert werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗