Kerstin Eckardt
Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen wurde im Zuge der Deutschen-BundesbahnBaumaßnahme „Änderung/Teilerneuerung Kreuzungsbauwerk Walle“ im Bereich Hagenweg von der seit 2021 planerisch vorgesehenen Nutzung der durch den Wagenplatz „Ølhafen e. V.“ in Anspruch genommenen Fläche für die Baustelleneinrichtung abgesehen? 2. Welche senatorische Dienststelle hat in der Folge die Entscheidung zur Rodung einer Ausweichfläche von etwa 3 000 Quadratmetern im genannten Bereich getroffen und welche konkreten Abwägungsgesichtspunkte lagen dabei zugrunde, insbesondere im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Status des Wagenplatzes „Ølhafen e. V.“ einerseits und den Belangen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes andererseits? 3. In welchem Umfang waren von den dortigen Rodungsmaßnahmen Bäume betroffen, die nach Maßgabe der Bremischen Baumschutzverordnung oder im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung als besonders schützenswert einzustufen sind, und inwiefern wurde deren Fällung im Genehmigungs- beziehungsweise Planfeststellungsverfahren jeweils konkret begründet sowie ordnungsgemäß dokumentiert?
