Dr. Ralph Baumheier
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Zu Frage 1: Für den in dem aktuellen Vergleich des Bundes der Steuerzahler verwendeten Musterbetrieb mit 25 Quadratmetern Außengastronomiefläche in bester Innenstadtlage beträgt die Sondernutzungsgebühr in Bremen 965 Euro jährlich. Damit liegt Bremen über dem Durchschnitt der Erhebung für 200 Städte mit über 50 000 Einwohnern von 610 Euro und vielen niedersächsischen Mittelstädten. Ein Vergleich der Bremer Innenstadt mit dem Durchschnitt aller Städte über 50 000 Einwohnern und insbesondere den Mittelstädten ist aufgrund der dort meist geringeren Nachfrage jedoch nur eingeschränkt sinnvoll. Aussagekräftiger ist der Vergleich mit anderen Großstädten wie Hannover – dort 1 477 Euro –, Göttingen oder Osnabrück – beide jeweils 1 000 Euro –, der zeigt, dass die Gebührenhöhe in Bremen unter Berücksichtigung der Stadtgröße, der Frequentierung und Attraktivität der Innenstadt maßvoll ist. Zu Frage 2: Der Senat ist sich bewusst, dass Gebühren die Wirtschaftlichkeit beeinflussen können. Sie stellen jedoch eine Gegenleistung für die Sondernutzung des öffentlichen Raums zur wirtschaftlichen Nutzung durch Einzelne dar und dienen auch der Refinanzierung der Instandhaltung und Verwaltung öffentlicher Flächen. Die Nachfrage nach Außengastronomieflächen in Bremen ist weiterhin hoch. Die Gebühren stellen nach Einschätzung des Senats kein wesentliches Hemmnis für die Belebung der Innenstadt dar. In besonderen Situationen, wie während der Coronapandemie, wurden gezielt Entlastungen gewährt. Zu Frage 3: Eine Absenkung auf den Bundesdurchschnitt würde zu Mindereinnahmen im hohen fünfstelligen Bereich führen, eine vollständige Abschaffung zu einem niedrigen sechsstelligen Einnahmeausfall. Ob diese durch positive volkswirtschaftliche Effekte kompensiert würden, ist nicht belastbar zu beziffern. – So weit die Antwort des Senats!
