Dr. Ralph Baumheier
Nach meiner Kenntnis ist der Ausgangspunkt ja eine Beschwerde von Anwohnern, dass nach Erneuerung des Bahnübergangs bei geschlossenen Schranken nicht geradeaus gefahren werden kann oder darf, und da muss man noch einmal grundsätzlich darauf hinweisen, dass das Überholen der wartenden Fahrzeuge vor dem Bahnübergang auch schon vor der Erneuerung verboten war. Das ist insofern keine Veränderung. Es ist nur eine Erneuerung der Anlage, aber der Sachverhalt war auch vorher schon der gleiche. Insoweit befindet sich auf der Straße eine durchgezogene Linie mit entsprechendem Straßensignal und rotem Licht, und diese neue Signalisierung wiederholt das Signal lediglich auf der anderen Straßenseite, um das Ganze besser wahrnehmbar zu machen; aber der straßenrechtliche Zusammenhang und das Überholverbot sind nicht neu, sondern waren auch schon immer dort gegeben.
