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Dr. Ralph Baumheier

09.12.2025 Sitzungen 21/30

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus verkehrspolizeilicher Sicht zählt der Verkehrsknoten Rembertiring/Fedelhören nicht zu einer Verkehrsunfallhäufungsstelle in Bremen. Es wurden alle Verkehrsunfälle polizeilich überprüft und in der Verkehrsunfallkommission am 21. November 2025 bewertet. Es konnten an keinen Knotenpunkten oder Einmündungen gravierende Auffälligkeiten erkannt werden. Lediglich im Einmündungsbereich Rembertiring/Fedelhören in stadtauswärtiger Richtung Schwachhausen wurde erkannt, dass Radfahrende, die die Straße Fedelhören über die Radwegfurt in beiden Richtungen queren, durch den motorisierten Individualverkehr teils übersehen werden. Hier wurden unverzüglich erste Maßnahmen wie neue Markierungen, Änderungen der Verkehrszeichen umgesetzt, welche durch die Verkehrsunfallkommission evaluiert werden. Zu Frage 2: Der Senat bewertet die einzelnen Punkte auf Grundlage einer Prüfung durch das Amt für Straßen und Verkehr und die Polizei wie folgt: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Rembertiring ist weder durch eine im weiteren Umfeld sich befindende Kindertagesstätte noch durch das aktuelle Unfallgeschehen straßenverkehrsrechtlich zu begründen. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten lässt sich auch keine Notwendigkeit für die Installation von Leitplanken an der betreffenden Stelle ableiten. Die geforderten Nachmarkierungsarbeiten werden in das Nachmarkierungsprogramm 2026/2027 des Amtes für Straßen und Verkehr aufgenommen. Eine Haltelinie für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrende auf einer Verkehrsinsel zur Erhöhung der Sicherheit der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmenden ist in der Straßenverkehrsordnung so nicht vorgesehen. Die Polizei führt in unregelmäßigen Abständen Geschwindigkeitsmessungen mittels Handlasermessgerät und Rotlichtüberwachungsmaßnahmen durch. Das Überwachen mittels technischem Großgerät zur Geschwindigkeitsmessung ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht umsetzbar. Die Grünzeiten für das Queren von zwei beziehungsweise drei Fahrspuren über den Rembertiring sind für Zufußgehende als ausreichend bemessen bewertet. Zu Frage 3: Der Senat sieht keinen über die dargestellten Maßnahmen hinausgehenden aktuellen Handlungsbedarf. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗