Maike Frese
Wie gesagt, es gibt eigentlich den Begriff „Kiosk“ in der Gewerbeanmeldung nicht, sondern der Kiosk fällt unter ein Ladengeschäft, und wenn er Alkohol verkauft, dann braucht er eine Gaststättengenehmigung, und ich weiß nicht, ob er dann das Schild „Kiosk“ außen dran hat. Das ist sicherlich im Einzelfall anzuschauen; aber erst einmal fällt der Kiosk unter Ladengeschäft, und sicherlich gibt es auch Läden, die nur Alkohol verkaufen, ja.
