Maike Frese
In der senatorischen Behörde ist das nicht so ein starkes Thema, denn die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation bildet nur den gewerberechtlichen Teil ab. Das heißt, eine Anmeldung erfolgt, ich melde mich an – online oder persönlich – und sage, ich möchte einen Kiosk aufmachen. Dann hat die Gewerbemeldestelle die Aufgabe, die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Ist diese gegeben, haben wir rechtlich keine Handhabe, das zu verwehren. Der andere Punkt ist dann noch, wenn ich beispielsweise Alkohol verkaufe, dann brauche ich eine Gaststättengenehmigung, das ist auch bei uns. Das sind diese beiden Aspekte, und ich sagte es eben in der Antwort: Das ist ja sehr breit. Also wir reden einerseits über die Beleuchtung, was ich durchaus nachvollziehen kann, wenn ich mir einige Kioske anschaue, das wäre aber jetzt nicht unsere Behörde, die das regeln könnte.
