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Kirsten Kreuzer

09.12.2025 Sitzungen 21/30

Das ist in der Allgemeinheit sicherlich schwer zu beantworten, ich muss gerade einmal eben überlegen: Es ist ja so, dass sich die Bedarfe ändern können, und es ist auch so, dass es leistungsrechtlich immer mal wieder oder eben auch die verschiedenen Vorgaben wie andere Bundesländer sie feststellen – –. Daran orientieren wir uns und geben dann auch dem Gesundheitsamt, das die Begutachtungen durchführt, eine Handreichung, wie diese Darstellungen oder Festlegungen passieren müssen. Es geht ja darum, dass es sowohl Hilfe zur Pflege gibt als auch dann zur Eingliederungshilfe. Das muss wiederum zusammengebracht werden und miteinander abgewogen werden, am Ende geht es aber darum, den Menschen eine bestmögliche selbstbestimmte Lebensweise zu ermöglichen.

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗