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Kirsten Kreuzer

09.12.2025 Sitzungen 21/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Im Jahr 2021 gab es keine Widerspruchsverfahren, im Jahr 2022 zwei und in 2023 drei, im Jahr 2024 sieben und im Jahr 2025 bis jetzt fünf. In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 17 Widerspruchsverfahren verzeichnet. Sechs Widerspruchsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. In der Zeit von 2021 bis 2025 gab es insgesamt sieben Klageverfahren. In 2021 und 2023 gab es keine Klageverfahren, im Jahr 2022 gab es ein Klageverfahren, 2024 zwei und in 2025 bis dato vier. Sechs der Gerichtsverfahren sind noch nicht beendet. In einem Verfahren wurde die Klage zurückgenommen. In den Widerspruchsverfahren und in vier der Klageverfahren ist der Umfang pflegerischer Bedarfe streitgegenständlich. Die Bedarfe werden regelmäßig alle zwei Jahre festgestellt, um Änderungen berücksichtigen zu können. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden veränderte pflegerische Bedarfe festgestellt. Die Verfahren richten sich gegen die Feststellungen zum Umfang. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗