Jan Fries
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Kontext der Starkregen- und Hitzevorsorge ist die Erarbeitung von Lösungen zur Zwischenspeicherung der Ressource Niederschlagswasser für die Retention und für die Bewässerung in Trockenzeiten sehr relevant. Das Handlungskonzept Schwammstadt erarbeitet generell Lösungen zur Bewirtschaftung von Niederschlagswasser vor Ort. Wenn ein Bunker in einem Bereich liegt, in dem viel unbelastetes Niederschlagswasser anfällt und gleichzeitig viel Bewässerungsbedarf besteht, wäre ein Potenzial zur Umnutzung als Wasserreservoir grundsätzlich gegeben. Zur weiteren Prüfung muss die Machbarkeit unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit auch im Vergleich zu weiteren Lösungen untersucht werden. Eine stadtgebietsweite Analyse der ehemaligen Bunkerstandorte im Hinblick auf Eignung als Wasserreservoir ist bislang nicht angedacht. Nur ein Teil der ehemaligen Bunker befindet sich noch im Zugriff der Stadtgemeinde. Ein Großteil der ehemaligen Bunkeranlagen wurde privatisiert, oder ein anderer Teil befindet sich im Eigentum des Bundes. Zu Frage 2: Die hanseWasser Bremen GmbH befindet sich aktuell in der Antragsphase für ein Förderprojekt für eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines Bunkers im Bürgerpark zur Regenwasserzisterne. Ob sich der ehemalige Hochbunker für eine Umnutzung eignet, ist ergebnisoffen und wird sich im Zuge des Förderprojekts herausstellen. Zur baulichen und statischen Eignung weiterer Bunker als Wasserreservoir liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 3: Aus denkmalpflegerischer Sicht gibt es keine grundsätzlichen Hinderungsgründe, es ist aber zu beachten, dass derzeit vier ehemalige Bunker unter Denkmalschutz stehen und dass für die Umnutzung ehemaliger Tiefbunker gegenüber der Landesarchäologie eine Dokumentationspflicht besteht. Aus baurechtlicher Sicht sind die planungsrechtlichen Zulässigkeiten zu prüfen sowie die materiellen baurechtlichen Anforderungen zu bewerten. Aus wasserrechtlicher Sicht können sich die Einschränkungen durch die Lage im Wasserschutzgebiet oder in Überschwemmungsgebieten aus Sicht des Gewässerschutzes und im Hinblick auf die Unterhaltungspflicht ergeben. Die Bewertung der Zulässigkeit der Umnutzung sowie die Abwägung der Belange im Verhältnis zu Hochwasserschutz und zur Hitzevorsorge können dann nur im Einzelfall erfolgen. Aufgrund der bundesweiten Neubewertung der europäischen und nationalen Sicherheitslage nach Beginn des Ukrainekriegs ist der Bund damit befasst, ein neues Schutzraumkonzept zu erstellen. Ob hierfür auch ehemalige Schutzräume Verwendung finden, ist noch offen. – So weit die Antwort des Senats!
