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Jan Fries

07.10.2025 Sitzungen 21/28

Wenn die Zuständigkeit geklärt ist, ist es in der Verantwortung des Flächenzuständigen, da gibt es auch keine Aufsichtsoder Kontrollpflicht der DBS, das nachzuhalten. Aber Sie sprechen ja einen entscheidenden Punkt an, dass es nicht effizient ist, dass sich die Zuständigkeit für öffentliche Flächen auf sehr viele Akteure bezieht und der Beseitigung von Müll erst eine aufwendige Flächenklärung vorangezogen wird. Deswegen hatten wir das Thema ja auch schon in der Deputation, dass wir gerade dabei sind, hier die Tätigkeit für öffentliche Flächen generell auf die DBS zu übertragen, sodass sie dann auf allen öffentlichen Flächen handlungsfähig ist und diese Suche nach Flächenzuständigkeiten entfallen kann.

Alle Reden von Jan Fries Protokoll (PDF) ↗