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Jan Fries

07.10.2025 Sitzungen 21/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2024 wurden 2 076 illegale Abfallablagerungen telefonisch und 2 216 über den Mängelmelder übermittelt. Meldungen über die Homepage der Bremer Stadtreinigung sowie über die App sind derzeit aufgrund noch fehlender technischer Möglichkeiten nicht quantifizierbar. In der Regel wird innerhalb von wenigen Tagen die Beseitigung beauftragt und durchgeführt. Die meldende Person wird über den Eingang der Meldung ähnlich einer Eingangsbestätigung informiert. Zu Frage 2: Einen verbindlichen Zeitraum im Sinne einer gesetzlichen Vorgabe für die Beseitigung von illegalen Ablagerungen gibt es in Bremen nicht. Nichtsdestotrotz werden illegale Ablagerungen in der Regel in wenigen Tagen beseitigt. In einzelnen Fällen kann es aufgrund von unterschiedlich lang andauernden Prüfungen der Flächenzuständigkeit, unvollständigen Datensätzen in den Systemen anderer Anbieter beziehungsweise unterschiedlichen operativen Reaktionszeiten anderer Flächenzuständiger zu längeren Zeiträumen kommen. Zu Frage 3: Prioritär werden diejenigen illegalen Ablagerungen beseitigt, von denen eine Gefährdung für die Umwelt oder Personen ausgeht, welche die Verkehrssicherung beeinträchtigen. Alle anderen Meldungen werden in chronologischer Reihenfolge abgearbeitet, unabhängig davon, wo sich die Ablagerungen befinden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Jan Fries Protokoll (PDF) ↗