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Dr. Ralph Baumheier

07.10.2025 Sitzungen 21/28

In der Tat sind wir auch teilweise über diesen sechs Monaten. Neun bis zehn Monate sind, glaube ich, das, was man so als obere Range sagen kann. Die untere Range ist tatsächlich eher nicht sehr viel unter den drei Monaten, das muss man leider so sagen, weil wir – das hatte ich auch in meiner Antwort dargelegt – ja durchaus mit nur 25 Prozent Vollständigkeit der Anträge rechnen müssen, und das sind Dinge, die dann tatsächlich kleinteilig nachgefordert werden von den Antragstellenden. Dazu wiederum trägt auch unsere Arbeitsanweisung effizienzsteigernd bei, dass wir da bestimmte Dinge schon sagen: Wir brauchen nicht noch einmal eine Unterschrift, wir brauchen nicht drei Mietnachweise, sondern einer reicht, oder durch die – –. Da haben wir schon sehr kleinteilig das Maximum ausgereizt, was uns das Bundesrecht da ermöglicht, aber trotzdem bleibt es dabei, dass die Bearbeitung einen gewissen Zeitraum benötigt.

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗