Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Voigt! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Stadtgemeinde Bremen verzeichnet seit drei Kalenderjahren eine signifikante Abnahme an Papieranmeldungen für Kindertageseinrichtungen. Eine Differenzierung nach Anmeldewegen, also ob Online- oder Papieranmeldung, wird jedoch erst seit dem Jahr 2024 vorgenommen. Daher können differenzierte Angaben zu den Anmeldewegen nur für die Jahre 2024 und 2025 vorgelegt werden. Zum Stichtag 1. August 2024 wurden in der Hauptanmeldephase 24 968 Anmeldungen und zusätzlich 985 unterjährige Anmeldungen erfasst, also insgesamt 25 953 Anmeldungen zum Kitajahr 2024/2025. Zum Stichtag 1. August 2025 wurden in der Hauptanmeldephase 22 965 Anmeldungen und zusätzlich 664 unterjährige Anmeldungen registriert. Das ergibt insgesamt 23 629 Anmeldungen zum Kitajahr 2025/2026. In diesen Gesamtzahlen sind auch Verlängerungsanmeldungen, sogenannte Weiterbetreuungsverträge, enthalten. Für die Bewertung der Anmeldewege ist insbesondere die Gruppe der Neuanmeldungen von Bedeutung. Diese Statistik wird ausschließlich in der Hauptanmeldephase im Januar erhoben und erlaubt eine eindeutige Unterscheidung zwischen Onlineanmeldungen über das Kitaportal und Papieranmeldungen. Im Jahr 2024 gab es insgesamt 7 864 Neuanmeldungen im Zeitraum 1. bis 31. Januar. Hiervon erfolgten 14 Prozent der Anmeldungen auf Papier und 86 Prozent digital über das Kitaportal. Im Jahr 2025 gab es insgesamt 7 110 Neuanmeldungen im Zeitraum 1. bis 31. Januar. Hiervon entfielen circa zehn Prozent auf Papieranmeldungen und rund 90 Prozent auf digitale Anmeldungen über das Kitaportal. Die Papieranmeldung ist neben dem Kitaportal weiterhin eine wichtige ergänzende Möglichkeit, insbesondere für Eltern, die keinen digitalen Zugang haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Anmeldung benötigen. Zu Frage 2: Die Kontakte der Kitahotline können nicht technisch erfasst werden und werden auch nicht ganzjährig manuell registriert. Im aktuellen Jahr wurden erstmalig während der vierwöchigen Hauptanmeldephase systematisch Kontaktdaten zur Nutzung der Kitahotline erhoben. In diesem Zeitraum gingen insgesamt 1 069 Anrufe ein, was einem wöchentlichen Durchschnitt von rund 267 Anrufen entspricht. Im Anschluss an die Hauptanmeldephase sank das Aufkommen deutlich auf durchschnittlich etwa 70 Anrufe pro Woche. Ausgehend von diesen Werten ergibt sich für das gesamte Jahr eine realistische Hochrechnung von rund 4 500 Anrufen. Zu den ergänzenden E-Mail-Anfragen im Funktionspostfach werden keine statistischen Erhebungen geführt, sodass hierzu keine belastbaren Angaben vorliegen. Zu Frage 3: Eltern werden auf unterschiedlichen Wegen über das Kitaportal informiert. Hierzu zählen insbesondere die Informationen auf der zentralen Internetseite sowie ergänzend Flyer und Plakate, die unter anderem in Gesundheitsämtern, Arztpraxen und den Einrichtungen selbst ausgelegt sind. Diese Informationsmedien enthalten einen QR-Code, der direkt zum Kitaportal führt. Darüber hinaus steht den Eltern die Kitahotline ganzjährig an vier Tagen in der Woche als zentrale Anlaufstelle für individuelle Auskünfte und Unterstützung bei der Nutzung des Kitaportals zur Verfügung. Ergänzend können Eltern ihre Fragen jederzeit über ein Funktionspostfach stellen, das regelmäßig und zeitnah bearbeitet wird. Seit dem Jahr 2025 bietet der Elternservice zudem einen erweiterten Support während der Hauptanmeldephase an. Bei diesem werden sowohl Eltern als auch Einrichtungen bei technischen und fachlichen Fragen in Bezug auf das Kitaportal unterstützt. Darüber hinaus wurden alle Eltern, deren Kinder zwischen dem ersten und sechsten Lebensjahr noch keinen Betreuungsplatz haben, angeschrieben und auf eine Anmeldung in einer Kindertagesbetreuung aufmerksam gemacht. Dieses Anschreiben erfolgt regulär im November; im Jahr 2025 wurde erstmals ein zusätzlicher Versand im Juni durchgeführt. Seit Juni 2025 werden die Informationsschreiben in elf verschiedenen Sprachen bereitgestellt, um die Zugänglichkeit für Familien mit unterschiedlichen Sprachhintergründen zu erhöhen. Auch diese Schreiben enthalten einen QR-Code mit direkter Verlinkung zum Kitaportal. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Sichtbarkeit und Benutzerfreundlichkeit des Kitaportals zu erhöhen und den Zugang möglichst niedrigschwellig und barrierearm zu gestalten. Dazu zählen die fortlaufende Verbesserung der Navigation und der Benutzeroberfläche, die regelmäßige Pflege und Aktualisierung der bestehenden FAQ-Seite, die Entwicklung von Lernvideos, die Schritt für Schritt die Nutzung des Kitaportals erklären, sowie zahlreiche technische Optimierungen, die die Benutzerfreundlichkeit erhöhen und Fehlerquellen reduzieren, wie etwa die vereinfachte Auswahl von Betreuungszeiten und - arten, Plausibilitätsprüfungen und Hinweisfunktionen, die Eltern bei falschen Eingaben informieren, die Erweiterung der Filtermöglichkeiten, die Anbindung an das amtliche Straßenverzeichnis zur Vermeidung fehlerhafter Adressangaben oder die Möglichkeit, das Portal in mehreren Sprachen zu nutzen. Durch eine Kombination aus Informationskampagnen, direkter Ansprache der Eltern, ergänzenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie gezielten technischen und inhaltlichen Verbesserungen am Portal selbst hat der Senat in den vergangenen Jahren die Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Benutzerfreundlichkeit des Kitaportals bereits gestärkt. Die weitere Verbesserung des Anmeldeverfahrens und die Erweiterung der Anmeldemöglichkeiten, um den Zugang zur Kindertagesbetreuung noch niedrigschwelliger zu ermöglichen, ist ein Teil des ressortübergreifenden Projekts „Kinder in die Kitas“. – So weit die Antwort des Senats!
