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Kirsten Kreuzer

09.09.2025 Sitzungen 21/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen werden in diesem Jahr elf Sprachcaféformate mit öffentlichen Mitteln in Höhe von insgesamt 33 500 Euro gefördert. Im Einzelnen werden gefördert: erstens drei Sprachcaféformate aus „Wohnen in Nachbarschaften“ mit rund 10 500 Euro, zweitens vier Sprachcaféformate aus der „Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung“ mit rund 8 300 Euro, drittens drei Sprachcaféformate aus dem Integrationsbudget der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration mit rund 5 000 Euro und viertens ein Sprachcaféformat aus ESF Akti(F) Plus mit 9 750 Euro. Die Finanzierung erfolgte in den letzten drei Jahren aus den Fördertöpfen „Wohnen in Nachbarschaften“, der „Selbsthilfe- und Projektförderung für Menschen mit Migrationserfahrung“, dem Integrationsbudget der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration sowie aus ESF-Akti(F)-PlusMitteln. In den letzten drei Jahren wurden aus diesen Fördertöpfen durchschnittlich 13 Sprachcaféformate pro Jahr gefördert. Zu Frage 2: Bei Sprachcafés stehen die persönliche Begegnung und Sprachanwendung im Vordergrund, im Rahmen eines niedrigschwelligen Austauschs. Sprachcafés sind in der Regel für alle Sprachgruppen und Sprachniveaus zugänglich. Diese offene Ausgestaltung der Sprachcafés ermöglicht eine entsprechende Mischung von Teilnehmenden. Vor diesem Hintergrund wird die messbare Förderung der Deutschkenntnisse von Teilnehmenden in den mit öffentlichen Mitteln geförderten Sprachcafés nicht als eine konkrete Zielsetzung vorgegeben. Der Erfolg der Sprachcafés wird hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmenden durch stichprobenartige Besuche der Sprachcafés gemessen. Zu Frage 3: Mit den Sprachcafés verfolgt der Senat über die Sprachanwendung hinaus das Ziel, nachbarschaftliche Begegnungen und einen niedrigschwelligen Austausch der unterschiedlichen Teilnehmenden zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die niedrigschwellige Unterstützung der Teilnehmenden im Ankommensprozess sowie ihre sozialräumliche Anbindung. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kirsten Kreuzer Protokoll (PDF) ↗