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Jan Fries

09.09.2025 Sitzungen 21/27

unternehmerische Entscheidung der swb AG oder der anderen Fernwärmeanbieter, die ihre Grenzen im Kartellrecht finden, die aber sehr weitgehend sind, weil nachzuweisen ist, dass die Preiserhöhung nur durch eine marktmissbräuchliche Stellung hat durchgesetzt werden können und auch im Quervergleich nicht möglich ist. Von daher kann ich nicht sagen, wie sich die Fernwärmepreise weiterentwickeln, sondern die Frage kann nur die swb beantworten.

Alle Reden von Jan Fries Protokoll (PDF) ↗