Jan Fries
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Kosten der einzelnen Maßnahmen zur Dekarbonisierung und zum Ausbau des Fernwärmenetzes waren dem Senat aus der Befassung der Gremien der swb AG und der verbundenen Gesellschaften, in denen auch der Senat vertreten ist, vorhabenbegleitend bekannt. Die swb AG und deren verbundene Gesellschaften haben die Größenordnung der Investitionen für die Fernwärmeverbindungsleitung und das Blockheizkraftwerk in Bremen-Hastedt bereits im Jahr 2022 veröffentlicht. Die konkrete Erhöhung der Fernwärmepreise war dem Senat erst wenige Tage vor der Veröffentlichung durch die swb AG bekannt. Investitionen in eine klimaneutrale Wärmeversorgung sind mit Blick auf europäische, nationale und auch landeseigene Klimaziele unerlässlich. Zu Frage 2: Die Landesenergiekartellbehörde bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft prüft derzeit, ob bei der Erhöhung der Fernwärmepreise der swb Vertrieb Bremen GmbH Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nach den §§ 19 und 29 des Gesetzes vorliegen. Darüber hinaus weist der Senat die Verbrauchenden darauf hin, dass eine Reduzierung der eigenen, häufig zu groß gewählten Anschlussleistung die Kosten senken kann. Über dieses und weitere Themen berät die Verbraucherzentrale. Die Preise fossiler Energieträger werden mit dem EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS 2) und weiteren Schritten zur Klimaneutralität in den nächsten Jahren vermutlich steigen. Daher würde ein Umstieg von Fernwärme auf fossile Energieträger trotz der gestiegenen Fernwärmepreise kaum wirtschaftlich sein. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft berät über die Bremer Energie-Konsens GmbH und das Klimabauzentrum in diesem Bereich. Zu Frage 3: Der Senat vermutet, dass mit dem Begriff „Überlandleitungen“ die oberirdische Verlegung von Fernwärmeleitungen gemeint ist. Nach Einschätzung des Senats ist nicht zu erwarten, dass eine verstärkte oberirdische Verlegung von Fernwärmeleitungen zu einer Senkung der Fernwärmepreise führen würde. Darüber hinaus weist der Senat darauf hin, dass eine überirdische Verlegung von Fernwärmeleitungen insbesondere in dicht besiedelten Städten Nachteile bringen kann. – So weit die Antwort des Senats!
