Claudia Bernhard
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Betriebserlaubnis wurde am 23. Mai 2025 verlängert. Zu Frage 2: Die bis zum 30. Juni 2025 befristete Erlaubnis für den Betrieb eines Drogenkonsumraums nach § 10a Betäubungsmittelgesetz in der Friedrich-Rauers-Straße in Bremen auf der Parkfläche neben dem Jakobushaus wurde um ein Jahr bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die Betriebserlaubnis erlischt bereits vorher, wenn der Standort des Drogenkonsumraums geändert wird, entsprechend § 8 Absatz 3 Betäubungsmittelgesetz. Zu Frage 3: Alle anderen Regelungen des Bescheides vom 3. Juni 2020 inklusive Widerrufsvorbehalt gelten unverändert fort: Es wurden keine gesonderten Auflagen mit der dritten Verlängerung der Betriebserlaubnis verbunden. – So weit die Antwort des Senats!
