Dr. Ralph Baumheier
Das ist natürlich Aufgabe eines jeden am Verkehr beteiligten Verkehrsteilnehmers, dass er sich dann auch im Rahmen der Straßenverkehrsordnung verhält, das heißt, dass man sich auf solche Flächen, die entsprechend deutlich markiert sind, nicht stellt. Ansonsten ist das übliche Vorgehen durch entsprechende Kontrollen zu gewährleisten.
