Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit an Wochenenden und Feiertagen sind in den vergangenen beiden Jahren stabil geblieben. Öffnungszeiten innerhalb der Schulferien müssen die Träger nicht berichten, Entwicklungen können daher nicht nachvollzogen werden. Die Frage, wie zeitgemäß die Öffnungszeiten an Wochenenden und Feiertagen heute noch sind, unterzieht die Senatorin für Arbeit, Jugend, Soziales und Integration gerade einer Überprüfung im Rahmen der Planung zu einer neuen Finanzierungssystematik für die offene Kinder- und Jugendarbeit. In diesem Prozess sollen explizit die Wünsche und Anliegen junger Menschen berücksichtigt werden. Dazu gehört auch die Frage nach den Öffnungszeiten am Wochenende und an Feiertagen. Zu Frage 2: Eine Abstimmung zwischen Schulen und Trägern im Sinne der Fragestellung kann nur in Einzelfällen stattfinden. Den fachlichen Hintergrund bildet im Wesentlichen das Rahmenkonzept für die offene Kinder- und Jugendarbeit, wonach der Schwerpunkt der Öffnungszeiten zwischen 16:00 und 21:00 Uhr liegen soll – also gerade außerhalb der Unterrichtszeiten. Zudem befinden sich im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtungen meist mehrere Schulen mit sehr individuellen Ausfallstunden. Eine Abstimmung ist daher organisatorisch nur in seltenen Ausnahmefällen umsetzbar. Zu Frage 3: Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist darauf ausgerichtet, außerhalb der Schulzeiten einen eigenständigen Beitrag zum Aufwachsen und zur Sozialisation junger Menschen zu leisten. Der Senat sieht keine Möglichkeit, das System personell oder finanziell so auszustatten, dass es mit seinen insgesamt 35 Jugendfreizeiteinrichtungen unvorhersehbare Schulausfälle in fast 170 Schulen mit über 60 000 Schülerinnen und Schülern in der Stadtgemeinde Bremen ganz oder teilweise kompensiert. – So weit die Antwort des Senats!
