Kristina Vogt
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Bodenbeschaffenheit im Plangebiet erforderte eine besondere Sorgfalt im Hinblick auf Planung und Erschließung. Im Zuge des Planverfahrens wurde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Verdacht geäußert, dass Bodenverunreinigungen im Umfeld des Flughafens über die Gräben bis in das Plangebiet verfrachtet wurden. Insofern wurde zunächst ein Baugrund- und Altlastengutachten beauftragt. Die Ergebnisse haben unter anderem dazu geführt, dass eine vertiefende Altlastenuntersuchung beauftragt werden musste. Die ergänzenden Untersuchungen zeigten schließlich unauffällige Ergebnisse, die zu keinen Nutzungskonflikten führen. Im Hinblick auf die Ergebnisse der Untersuchung des Baugrunds ist festzustellen, dass das Baufeld ohne Maßnahmen zur Baugrundverbesserung nicht erschließungsreif ist. Nach jetzigem Stand ist als Termin zur Übergabe der erschlossenen und dann baureifen Grundstücke April 2027 avisiert. Zu Frage 2: Aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens, beispielsweise Behörden wie der Polizei Bremen, Abteilung Kampfmittelräumdienst und Lagezentrum, der Feuerwehr Bremen, der Senatorin für Umwelt – Entschuldigung, ich dachte, ich hätte eine andere Version, aber egal! – und Klimaschutz, dort der Referate Immissionsschutz, Bodenschutz und Altlasten, Grünordnung sowie Wasserwirtschaft und Anpassung an den Klimawandel, der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, dort Abschnitt Geologischer Dienst, und das Referat Luftverkehr und Flugplätze, der Landesarchäologie, des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Umweltbetriebs Bremen, des Amtes für Straßen und Verkehr und des Bremischen Deichverbands am linken Weserufer, ergaben sich vertiefende Untersuchungsnotwendigkeiten wie beispielsweise die genannte Altlastenproblematik, wasserwirtschaftliche Fragen oder auch Immissionsschutzbelange hinsichtlich Gewerbelärm, sodass vom zunächst vorgesehenen vereinfachten Bauleitplanverfahren auf ein Regelverfahren mit umfangreichen Verfahrensschritten umgestellt werden musste. Der Anstieg der Abstimmungsbedarfe und die hiermit im Zusammenhang stehenden Bearbeitungsdauern führten zur weiteren Verzögerungen. Des Weiteren fand ein intensiver Abstimmungsprozess zur Aufteilung des Plangebiets in die einzelnen insbesondere aviationsaffinen Flächen statt. Durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation werden die bestehenden Arbeitsstrukturen bei der Entwicklung von Gewerbeflächen fortlaufend überprüft. Dies hat dazu geführt, dass – ergänzend zu den bei großen Gewerbeprojekten üblichen Steuerungsrunden – im Herbst 2024 durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation eine Steuerungsrunde zur Umsetzung des Gewerbeentwicklungsprogramms 2030 unter Einbeziehung der an gewerblichen Erschließungsmaßnahmen zu beteiligenden Ressorts, also der Senatskanzlei, der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, dem Senator für Finanzen und dem Magistrat Bremerhaven, eingerichtet wurde, die seitdem auch das Projekt der Entwicklung der Gewerbeflächen an der Hanna-Kunath-Straße eng begleitet und steuert. Hierdurch sollen weitere Verzögerungen verhindert und ein nunmehr zügiger Abschluss des Planungs- und Erschließungsprozesses erreicht werden. Zu Frage 3: Der Prozess der Erschließung von Gewerbeflächen wird maßgeblich optimiert, indem besonders bedeutsame gewerbliche Entwicklungsvorhaben, wie eben die Erweiterung der Hanna-Kunath-Straße, innerhalb des Senats prioritär bearbeitet werden, entsprechend mit den notwendigen Personal- und Finanzressourcen begleitet und ausgestattet werden und durch die auf Abteilungsleitungsebene besetzte Steuerungsrunde zur Umsetzung des Gewerbeentwicklungsprogramms 2030 gesteuert werden. – So weit die Antwort des Senats!
