Dr. Emanuel Herold
Wir hatten das Thema der Verkaufsfläche schon in der letzten Fragestunde, da hatte das Bauressort die Antworten geschrieben. Ich wollte jetzt zum Verständnis nur noch kurz etwas klären, und zwar hieß es bezüglich der Festsetzung auf die Größe von 1 000 Quadratmetern in der Antwort des Bauressorts beim letzten Mal: „Anpassungen sind noch denkbar, sofern der zentrale Grund für die Steuerung der Flächengröße nicht beeinträchtigt wird.“ Der zentrale Grund ist sozusagen der Schutz der Versorgungszentren in den Quartieren, zum Beispiel in der Neustadt. Verstehe ich es richtig, dass das die geteilte Position vom Bau- und vom Wirtschaftsressort ist?
