Maike Frese
Nein, das bezieht sich auch auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Rossmann befindet sich allerdings im Bahnhofsgebäude, das wäre dann die Unterscheidung. Wenn so ein Vollsortimenter dann nicht mehr direkt im Flughafengebäude wäre, muss man da dann abstufen; aber ansonsten ist ein Rossmann offenbar unter Geund Verbrauchswaren subsumiert.
