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Maike Frese

21.01.2025 Sitzungen 21/21

Nein, das bezieht sich auch auf Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs. Rossmann befindet sich allerdings im Bahnhofsgebäude, das wäre dann die Unterscheidung. Wenn so ein Vollsortimenter dann nicht mehr direkt im Flughafengebäude wäre, muss man da dann abstufen; aber ansonsten ist ein Rossmann offenbar unter Geund Verbrauchswaren subsumiert.

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