Maike Frese
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat ist bekannt, dass die Interessengemeinschaft Airport-Stadt und Unternehmen aus dem Lebensmitteleinzelhandel gegenüber der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, WFB, den Bedarf beziehungsweise das Interesse an der Ansiedlung eines VollsortimentSupermarktes geäußert haben. Zudem wurde in der Fortschreibung des Bremer Zentren- und Nahversorgungskonzepts 2020 die stadtentwicklungspolitische Zielstellung aufgenommen, einen Lebensmittelmarkt in der Airport-Stadt-Mitte zu verwirklichen. Bereits mit dem Gewerbeentwicklungsprogramm Bremen 2020 hat sich der Senat das Ziel gesetzt, seine hochwertigen Dienstleistungsstandorte wie die Airport-Stadt-Mitte als urbane Stadträume weiterzuentwickeln. Hierbei spielt die Integration weitergehender Nutzungsbausteine eine große Rolle. Im aktuellen Gewerbeentwicklungsprogramm wird dieser Zielsetzung mit Rahmen des Entwicklungsziels „Erfolgsprojekte nachhaltig fortschreiben“ weitergehend Rechnung getragen. Insofern wird die Etablierung einer Nahversorgung für Beschäftigte und Besucher:innen der in Airport-StadtMitte eine hohe Bedeutung im Hinblick auf die weitere Attraktivierung und Qualifizierung des Dienstleistungsstandorts beigemessen. Zu Frage 2: In der Fortschreibung des Bremer Zentren- und Nahversorgungskonzepts 2020 wurde die stadtentwicklungspolitische Zielsetzung aufgenommen, einen Lebensmittelmarkt in der Airport-StadtMitte zu verwirklichen. Ziel ist es, die dort Beschäftigten, Studierenden und die Reisenden zu versorgen. Dieses Ziel ist bewusst gesetzt, um diesem besonderen Arbeitsort gerecht zu werden, und ergänzt das eigentliche Ziel einer wohnortnahen Versorgung. Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung hat unter Berücksichtigung der Regularien des Zentren- und Nahversorgungskonzepts und der besonderen Rahmenbedingungen am Standort Airport-Stadt-Mitte bereits der Errichtung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1 000 Quadratmetern zugestimmt. Für die Umsetzung eines entsprechenden Lebensmittelmarktes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen notwendig. Aktuell wird hierfür die Ausschreibung eines Grundstücks in der Airport-Stadt-Mitte geprüft. Zu Frage 3: Grundsätzlich dürfen nach dem Bremischen Ladenschlussgesetz im Land Bremen Geschäfte an 24 Stunden von montags bis samstags öffnen. § 7 Absatz 1 besagt, dass Verkaufsstellen auf dem Flughafen Bremen abweichend an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Sofern sich die Einzelhandelsfläche also auf dem Flughafen selbst befindet, ist ein 24-Stunden-Betrieb einschließlich Sonn- und Feiertagsöffnung möglich, und zwar dann entsprechend § 7 Absatz 2 „für die Abgabe von Reisebedarf, von Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs sowie von Geschenkartikeln“. Bereits jetzt gibt es im Flughafengebäude ein kleines Angebot an Reisebedarf für Reisende. Für im Gewerbegebiet Airport-Stadt Beschäftigte ist eine Versorgung an Sonn- und Feiertagen tendenziell nicht relevant, da es nur eine vergleichbar geringe Anzahl von Arbeitnehmenden gibt, die an diesen Tagen dort arbeiten. – So weit die Antwort des Senats!
