Dr. Ralph Baumheier
Die Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeiten insgesamt geprüft und sind zu dem vorgetragenen Ergebnis gekommen, dass wir das Thema mit dem Modalfilter durchaus noch weiter im Blick haben, aber erst noch abwarten müssen, wie konkret die Regelungen in der neuen allgemeinen Umsetzungsverordnung zur Straßenverkehrsordnung sind. Da sehen wir durchaus die Chance, dass wir dann etwas flexibler damit umgehen können. Nach derzeitigem Rechtsstand ist das etwas schwieriger, von daher müssen wir da, glaube ich, noch ein bisschen warten. Die Aussage, dass sie im ersten Halbjahr oder vielleicht auch ein bisschen früher vorliegt, ist ja getroffen. Von daher, glaube ich, kann man da die Prüfung relativ bald neu aufnehmen. Darüber hinaus sind aus unserer Sicht keine weiteren Möglichkeiten gegeben, und wir müssen, wie gesagt, das Thema der grundsätzlichen Umbausituationen berücksichtigen, dass diese Straße in wesentlichen Teilen durch Städtebauförderungsmittel für einen langen Zeitraum vorgeprägt ist. Von daher können wir uns nur weitgehend an dem Bestand orientieren.
