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Dr. Ralph Baumheier

21.01.2025 Sitzungen 21/21

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Vegesacker Straße wurde 2006 und 2011 abschnittsweise im Rahmen des Integrierten Entwicklungskonzepts Walle mit Städtebaufördermitteln umgebaut. 2014 lag dem damaligen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr ein Beschluss des Fachausschusses Verkehr zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Vegesacker Straße vor, für den es im Beirat seinerzeit aber keine Mehrheit gab. Im Jahr 2023 hat der Fachausschuss des Beirats Walle das Thema dann erneut aufgegriffen. Konkret könnte die Einrichtung einer Fahrradstraße technisch bislang im Bestand nicht erfolgen, da in der Vegesacker Straße Senkrechtparkplätze vorhanden sind. Diese sind aber nach dem Stand der Technik bei einer Ausweisung als Fahrradstraße zu vermeiden. Insbesondere Parksuchverkehre und die vorhandenen Senkrechtstellplätze sind aus Sicherheitsgründen bei der Einrichtung von Fahrradstraßen ein Problem, da diese die Leichtigkeit und Sicherheit des Radverkehrs behindern. Insofern müssten diese Stellplätze dann entfallen. Dies widerspricht aber dem deutlichen Parkdruck vor Ort. Daher wird seitens der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung aktuell keine Neuordnung des ruhenden Verkehrs in dieser Straße angestrebt. Die Einrichtung einer Fahrradstraße könnte zudem finanztechnisch nur im Bestand erfolgen, da der Umbau des Abschnitts Helgolander Straße bis Waller Ring durch Städtebaufördermittel finanziert wurde und hier eine Bindefrist von 25 Jahren bis zum Jahr 2036 vorliegt. Zu Frage 2: Der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung liegen Beschlüsse des Fachausschusses Verkehr des Beirats Walle zur Einrichtung einer Fahrradstraße, einer Querungshilfe und eines Modalfilters in der Vegesacker Straße vor. Diese Anträge werden derzeit weiter geprüft. Die Vegesacker Straße liegt in einer Tempo-30-Zone. Sie wurde unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Städtebauförderung 2006 bis 2011 umgestaltet. Weitere ungenutzte Potenziale zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung sind aus Sicht des Senats in der Vegesacker Straße nicht vorhanden. Zu Frage 3: Im Rahmen eines Ortstermins im April 2024 wurden bestandsnahe Maßnahmen gemeinsam mit Beirat, Ordnungsamt und Mitarbeitenden der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung erörtert. Hieraus entstand der Prüfauftrag zur Errichtung eines Modalfilters an die Verwaltung. Sobald die Novellierung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten ist, wird auf dieser Basis eine erneute Prüfung erfolgen. Die Umsetzung einer Querungshilfe in der Vegesacker Straße ist im Querungshilfenprogramm vorgesehen. Hierfür hat die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eine Verkehrszählung durchführen lassen, welche Grundlage für die Entscheidung zur Art der Querungshilfe ist. Anschließend erfolgt eine Planung durch das Amt für Straßen und Verkehr. Ein Umsetzungszeitraum kann derzeit noch nicht benannt werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗