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Kathrin Moosdorf

21.01.2025 Sitzungen 21/21

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß dem Ortsgesetz zur Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Abfallbeseitigung und Straßenreinigung obliegt der Die Bremer Stadtreinigung, DBS, die Zuständigkeit für die Beseitigung von Laub, Schnee und Eis auf öffentlichen Straßen und Radwegen. Gehwege beziehungsweise dem Fußgängerverkehr dienende Straßenteile fallen nur dann in die Zuständigkeit der DBS, sofern kein Anlieger zuständig ist. Grundsätzlich sind die Anlieger für eine ordnungsgemäße Reinigung zuständig. Die Priorisierung im Fall der Laubentfernung geht aus den Reinigungsvorgaben, dem Pflichtenheft, für das dienstleistende Unternehmen hervor. Die Priorisierung der Reinigungsvorgänge erfolgt grundsätzlich durch DBS und wird bedarfsgerecht durch beispielsweise den Austausch mit Ortsämtern und dem Dienstleistungsunternehmen angepasst. Im Winterstreudienstkatalog, welcher jährlich durch DBS angepasst und behördlich sowie mit den Ortsämtern abgestimmt wird, sind alle relevanten Hauptverkehrs- und Sammelstraßen, insbesondere mit Busverkehr, gelistet. Diese Straßen werden in erster Dringlichkeit bearbeitet. In den Grünanlagen gilt das Landesstraßengesetz nicht. Hier erfolgt der Winterdienst durch den Umweltbetrieb Bremen auf den Wegen, die als Verbindungswege für öffentliche Einrichtungen bestimmt wurden, und wird nach den gleichen Regelungen wie bei den Anliegerpflichten durchgeführt. Das Entfernen von Laub in den öffentlichen Grünanlagen erfolgt nach Bedarf witterungsabhängig und wird im Rahmen der jahreszeitlichen Grünpflegearbeiten durchgeführt. Zu Frage 2: Die Kosten zur Räumung von Straßen und Radwegen sind abhängig von der Witterung. Im Jahr 2023 beliefen sich die Kosten der DBS für den Winterdienst auf circa 5,7 Millionen Euro. Die Kosten für das Entfernen von Laub werden nicht separat erfasst, sondern sind in den Kosten für die Straßenreinigung enthalten. Da Schulen, Kitas oder zentrale Einrichtungen überwiegend über Gehwege zu erreichen sind, die der Reinigung der Anliegerpflicht unterliegen, können die Kosten hierfür nicht eindeutig benannt werden. Der Umweltbetrieb ist gemäß dem Jahresauftrag beauftragt, die Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Friedhofsflächen auszuführen. Für die Leistungen des Winterdienstes wurden im Jahr 2023 circa 312 000 Euro für die Anliegerpflichten der Grünanlagen und circa 70 000 Euro für die Anliegerpflichten der kommunalen Friedhöfe ausgegeben. Für 2024 liegen noch keine abschließenden Zahlen vor. Zu Frage 3: Für das Jahr 2024 wurden einschließlich der Fixkosten für mögliche erforderliche Winterdiensteinsätze im Bremer Stadtgebiet südlich der Lesum circa 4,6 Millionen Euro und circa 0,9 Millionen Euro für Bremen-Nord eingeplant. Für die Reinigung von Laub sind keine extra definierten Haushaltsmittel geplant. Die Laubentfernung ist ein Teil der originären Straßenreinigungsleistung. Somit ist ein Haushaltsplanansatz für die Laubentfernung nicht definierbar. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kathrin Moosdorf Protokoll (PDF) ↗