Dr. Ralph Baumheier
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Für die Einhaltung der Rettungspläne ist die Betreiberin oder der Betreiber verantwortlich. Die Bremische Anlagenprüfverordnung verpflichtet die Betreiberin oder den Betreiber einer Versammlungsstätte, die sicherheitstechnischen Anlagen, an die bauordnungsrechtliche Anforderungen zum Brandschutz gestellt werden, alle drei Jahre durch anerkannte Prüfsachverständige prüfen zu lassen. Aus der MusterVersammlungsstättenverordnung, die in Bremen über die Bremische Landesbauordnung als technische Baubestimmung eingeführt ist, ergibt sich eine wiederkehrende Prüfverpflichtung für die Bauaufsichtsbehörde für Versammlungsstätten im gleichen Turnus. Weiter ist vorgesehen, diese Einrichtungen regelmäßig einer Brandverhütungsschau durch die Berufsfeuerwehren nach dem Bremischen Hilfeleistungsgesetz zu unterziehen. Zu Frage 2: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Es sind aus den letzten Jahren allerdings keine Fälle bekannt, bei denen in einer Versammlungsstätte die Entfernung eines Rollstuhlplatzes aus Gründen des Brandschutzes bauaufsichtlich gefordert wurde. Zu Frage 3: Ziel ist, die Erreichung der jeweiligen Schutzziele „Brandschutz gemäß § 14 Bremische Landesbauordnung und Barrierefreiheit gemäß § 50 Bremische Landesbauordnung in ein zweckmäßiges Verhältnis zu bringen. In Bremen wurde im ersten Landesaktionsplan aus dem Jahr 2014 die Verpflichtung zur Überprüfung ausgewählter landesrechtlicher Bestimmungen verankert. Diese Überprüfung wurde in Eigenverantwortung der Senatsverwaltung im Rahmen ihrer jeweiligen Ressortzuständigkeit durchgeführt. Zu den in diesem Rahmen überprüften Gesetzen und Verordnungen gehörte auch die Bremische Landesbauordnung. Bei den vorgenommenen und in Zukunft anstehenden Novellierungen der Bremischen Landesbauordnung werden Fragen der Barrierefreiheit ebenfalls Gegenstand der Betrachtung sein. Zudem wurde zwischenzeitlich die Stelle des Beauftragten für Barrierefreiheit bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung eingerichtet, die ebenfalls auf die berechtigten Belange bei der Barrierefreiheit achtet und intern wie extern berät. – So weit die Antwort des Senats!
