Sascha Karolin Aulepp
Da wir im Bereich Kinder und Bildung häufig und womöglich sogar überwiegend in Schuljahren denken und nicht in Kalenderjahren, sich das Haushaltsjahr aber jeweils auf das Kalenderjahr bezieht, müssen wir uns an der Stelle natürlich auch noch einmal anschauen, inwieweit wir da Bewilligungen vornehmen können im Hinblick darauf, dass für das dann folgende Haushaltsjahr – in diesem Fall das Haushaltsjahr 2025 – noch kein Haushalt beschlossen worden ist, sondern wir an der Stelle die Bewilligung unter dem Vorbehalt aussprechen, dass es im Haushalt entsprechend so bereitgestellt werden wird, wie wir nach den entsprechenden Beschlüssen, die schon gefasst wurden, davon ausgehen. Das wäre dann immer noch keine vollständige Planungssicherheit, weil es den Haushaltsvorbehalt für die Träger dann natürlich auch gäbe, aber das wäre eine Vorgehensweise, die wir an der Stelle ausweiten sollten.
