Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Strunge! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung des Ganztagsangebots waren von der ressortinternen Haushaltssperre nicht betroffen. Hier ist auf Seite der Zuwendungen alles bis zum Jahresende 2024 bewilligt, bei den Grundschulen sogar bis zum 31. Juli 2025. Darüber hinaus gibt es einzelne AG-Angebote an mehreren Ganztagsschulen, die beantragt, aber noch nicht vollständig bewilligt und abgerechnet sind. Dies betrifft Honorarkräfte im Programm „MUSUS – Musik und Schule“. Hier wirkt sich jedoch weniger die ressortinterne Haushaltssperre aus, vielmehr hat ein neues Bundessozialgerichtsurteil zur Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften zur Folge, dass die Musikschule Casa della Musica sich als Träger nahezu vollständig aus der Organisation der Musikangebote an Schulen zurückziehen muss und nur noch mit studentischen Kräften auf Honorarbasis arbeiten kann. Diese Veränderung verursacht Einzelfallprüfungen und damit einen erhöhten Aufwand bei der Senatorin für Kinder und Bildung. Sämtliche schulindividuellen Einsätze, die bisher über Casa della Musica abgewickelt wurden, müssen in neue Verfahren überführt werden. Dies wird jedoch zügig geklärt und bearbeitet. In der Regel werden künftig die Leistungen der Instrumentallehrkräfte, sofern sie nicht über die Musikschule Bremen beschäftigt werden können, vorwiegend über Dienstleistungsverträge mit den Schulen abgerechnet. Zu Frage 2: Es gibt keine Träger im schulischen Ganztag, die für durchgeführte Angebote im laufenden Schuljahr noch keine Zahlungen erhalten haben. Zu Frage 3: Die geleistete Arbeit wurde wie dargestellt bezahlt. Die Planungssicherheit für Träger für das Jahr 2025 ergibt sich, wenn der Haushalt 2025 beschlossen ist und die Mittel auch für freiwillige, nicht zwingend erforderliche Maßnahmen bewilligt werden. – So weit die Antwort des Senats!
