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Dr. Ralph Baumheier

10.12.2024 Sitzungen 21/19

Der Grundgedanke, dass man Schilder nur in dem Fall aufstellt, wo es dann der Verdeutlichung des Gebotes entspricht, folgt ja auch der Zielsetzung, dass man nicht überbordend viele Schilder im Straßenraum haben will, also dann auch dem berühmten Schilderwald entgegentreten will. Dass man im Einzelfall genauer schauen kann, ob sich dann das – –. Wenn es eine Situation ist, wo sich erkennbar das, was eigentlich geboten ist, so nicht erschließt, dann kann man darüber auch nachdenken, noch einmal ein entsprechendes Schild aufzustellen. Das würde ich dann aber im Einzelfall sehen und nicht als generelle Aussage.

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗