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Dr. Andreas Bovenschulte

10.12.2024 Sitzungen 21/19

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die 22 stadtbremischen Beiräte sind wichtige und unverzichtbare Akteure in ihren Stadtteilen. Sie beteiligen sich aktiv an der Gestaltung und Verbesserung der Lebensverhältnisse in den Quartieren. Bei vielen Verfahren und Projekten verantworten sie zu einem wesentlichen Teil die Bürgerbeteiligung sowohl im Zusammenwirken mit den stadtbremischen Behörden als auch in eigener Sache. Vor allem aber sind sie Ansprechpartner für die Belange der Bevölkerung vor Ort und nehmen die Sorgen und Nöte der Menschen vor Ort auf. Durch ihr Wirken in den Stadtteilen leisten die Beiräte einen wichtigen Beitrag zum demokratischen Zusammenhalt in unserer Stadtgesellschaft. Möglich ist dies durch das große ehrenamtliche Engagement der gewählten Beiratsmitglieder und der entsandten Ausschussmitglieder, die sich oftmals mit großer Hingabe und profunden Kenntnissen der Verhältnisse vor Ort in die Debatten und Prozesse einbringen. Die Intensität des individuellen Engagements schwankt in diesem Zusammenhang von zeitlich begrenzter Betätigung in nur einem Ausschuss bis zu langjähriger und intensiver Mitarbeit in Beirat und Ausschüssen. Viele Beirats- und Ausschussmitglieder üben ihre Tätigkeit über mehr als eine Legislaturperiode aus. Einige gehören ihren Beiräten sogar über mehrere Jahrzehnte an und vertreten diese dann teilweise über ebenso lange Zeiträume auch in Sprecherpositionen. Der Senat bewertet die Arbeit der Beirats- und Ausschussmitglieder als sehr wertvoll und enorm wichtig für den demokratischen Zusammenhalt und die Lebensverhältnisse in den Stadtteilen und der Stadtgesellschaft und spricht ihnen seinem tief empfundenen Dank und die aufrichtige Anerkennung aus. Ein ganz besonderer Dank gilt dabei denjenigen, die sich über lange Zeiträume in ihren Beiräten engagieren. Zu Frage 2: Die persönlichen Daten der Beirats- und Ausschussmitglieder werden in den jeweiligen Ortsämtern erfasst. Dazu gehören gegebenenfalls auch Kenntnisse über die zeitliche Dauer der individuellen Beirats- oder Ausschusszugehörigkeit oder sonstige Aktivitäten einzelner Akteure. Eine zentrale Erfassung derartiger Daten erfolgt nicht. Zu Frage 3: Die Ehrung langjähriger und verdienter Beirats- und Ausschussmitglieder erfolgt derzeit überwiegend anlassbezogen entsprechend den jeweiligen Gepflogenheiten in den einzelnen Beiräten beziehungsweise in den Stadtteilen. In Einzelfällen wird medial auf Ebene der Stadtteile über besonders herausragendes Engagement berichtet. Darüber hinaus wird erwogen, in Abstimmung mit den Ortsamtsleitungen ein Format für eine zentrale Ehrung von Beiratsmitgliedern zu entwickeln, die eine bestimmte Anzahl von Zugehörigkeitsjahren aufweisen können. Denkbar wäre hier beispielsweise ein zentraler Empfang am Ende einer Wahlperiode, mit dem dann auch ausscheidende langjährige Mitglieder erreicht werden könnten. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Andreas Bovenschulte Protokoll (PDF) ↗