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Kathrin Moosdorf

12.11.2024 Sitzungen 21/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die mehr als 18 000 Kleingärten in der Stadt Bremen erfüllen wichtige Funktionen. Sie sind Orte der Freizeit und Erholung sowie Orte der Biodiversität. Sie sind Frischluftlieferanten für die urbanen Gebiete, kühlen die Stadt bei Hitze und nehmen – weil zumeist unversiegelt – viel Wasser bei Starkregenereignissen auf. Die Arbeiten am Kleingartenentwicklungsplan sind weit fortgeschritten, und wichtige Meilensteine wie die umfangreiche parzellenscharfe Digitalisierung aller Bremer Kleingärten und die Erfassung des Rahmengrüns sind abgeschlossen. Parallel zu den konzeptionellen Arbeiten hat die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bereits praktische Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Missstände ergriffen. So wurde der Umweltbetrieb damit beauftragt, Mängel hinsichtlich der Verkehrssicherheit im Rahmengrün der Kleingartenanlagen zu beseitigen, und die Grünordnung hat verschiedene Instrumente zur Behebung des Leerstands auf städtischen Parzellen erfolgreich implementiert. Dies hat bereits zu einer erheblichen Aufwertung einzelner Vereinsflächen, insbesondere im Bremer Westen, geführt. Aufgrund der Komplexität der Thematik, knapper personeller Ressourcen, häufiger Wechsel im Vorstand des Landesverbandes der Gartenfreunde sowie der Vielzahl an Akteuren, unter anderem 88 Kleingartenvereine, die in dem Prozess beteiligt werden, kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Der aktuelle Zeitplan, der auch im Sachstandsbericht der Deputation in der Sitzung im Januar 2025 zur Kenntnis gegeben wird, sieht vor, eine Fertigstellung der Handlungsfelder 1 bis 3 bis Mitte 2025 zu realisieren. Zu Frage 2: Der für den Kleingartenentwicklungsplan eingereichte interdisziplinäre Arbeitskreis erarbeitete das übergeordnete Ziel „Erhalt, Weiterentwicklung und Qualifizierung der Bremer Kleingartengebiete sowie Neuordnung des Rahmengrüns“ und ordnete diesem Ziel fünf Handlungsfelder zu. Im Fokus des Kleingartenentwicklungsplans stehen somit organisatorische Themen wie etwa die Neuverteilung der Unterhaltung im Rahmengrün sowie die Erstellung einer gemeinsamen digitalen Arbeitsgrundlage. Die angesprochenen Themen Klimawandel, Biodiversität und Müllprobleme sind von zentraler Bedeutung für das Kleingartenwesen und werden bereits jetzt, unabhängig von dem Kleingartenentwicklungsplan, adressiert. Zahlreiche Maßnahmen, die in den letzten Jahren ergriffen wurden, wie die großflächige Anlage artenreicher Schmetterlingswiesen auf städtischen Flächen innerhalb von Kleingartengebieten im Bremer Westen, zeigen, dass diese Themen in der Projektarbeit bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen hohen Stellenwert haben. Zu Frage 3: Die fünf Handlungsfelder wurden von einem für die Erstellung des Kleingartenentwicklungsplans eingerichteten Arbeitskreis identifiziert. Der Arbeitskreis setzte sich aus Vertreter:innen des Landesverbandes der Gartenfreunde, Referent:innen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und des Umweltbetriebs Bremen, Vertreter:innen der Kleingartenvereine und dem Planungsbüro Tesch zusammen. Im Zeitraum zwischen 2018 und 2020 fanden mehrere Treffen statt, bei denen die Inhalte des Konzepts abgestimmt wurden, die seitdem kontinuierlich abgearbeitet werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Kathrin Moosdorf Protokoll (PDF) ↗