Kathrin Moosdorf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Reinigungsintervalle je Straße wurden individuell, unter anderem aufgrund der Frequentierung durch den öffentlichen Verkehr, definiert. Daraus resultieren sehr unterschiedliche Reinigungsintervalle. Die Spanne reicht von einer werktäglichen Reinigung bis zu einer Reinigung alle zwei Wochen. Die Gehwegreinigung obliegt gemäß § 39 des Bremischen Landesstraßengesetzes den Anliegerinnen und Anliegern. Nur in Ausnahmefällen, in denen keine Anliegerinnen und Anlieger vorhanden sind, wird die Reinigung dieser Bereiche durch die Bremer Stadtreinigung sichergestellt. Zu Frage 2: Saubere öffentliche Räume, saubere Fußwege und ein gepflegtes Begleitgrün in allen Stadtteilen sind dem Senat wichtige Anliegen. Die Bremer Stadtreinigung nimmt bereits heute unter anderem durch die manuelle und maschinelle Reinigung des öffentlichen Straßenraums die Sinkkastenreinigung, die Ermittlung sowie Beseitigung illegaler Abfallablagerungen, die Leerung öffentlicher Abfallbehälter und nicht zuletzt durch eine umfangreiche Beratungs- sowie Aufklärungsarbeit eine zentrale Rolle ein, um die wachsenden Anforderungen bei der Sicherstellung der Sauberkeit zu bewältigen. Die Sauberkeit in der Stadt wird mithilfe eines standardisierten objektiven Verfahrens überprüft und bewertet. Hierbei werden eine Vielzahl an Reinigungsobjekten bewertet. Als Ergebnis wird vom System ein Wert zwischen 1 und 30 errechnet. Je größer der Wert, umso verunreinigter ist der betrachtete Bereich. Die Bremer Stadtreinigung hat sich folgende Zielindikatoren gesetzt: Für die Gesamtnote aller Reinigungsobjekte in der Stadt wurde eine Note von 10 und für das Straßenbegleitgrün eine 12 definiert. Aufgrund der durch diese Methodik erreichten Noten wird von einer Zielerreichung für 2024 in Gröpelingen ausgegangen. Die Sauberkeit ist je nach Reinigungsobjekt als durchschnittlich bis gut zu bewerten. Zu Frage 3: Eine Verbesserung der Stadtsauberkeit ist das Ziel zahlreicher Maßnahmen der Bremer Stadtreinigung. Hoch frequentierte Orte in Gröpelingen unterliegen einem regelmäßigen Monitoring hinsichtlich ihrer Ausstattung mit öffentlichen Abfallbehältern und bezüglich der Reinigungsaktivitäten. Sowie sich verändernde Bedarfe erkennen lassen, wird entweder das zur Verfügung gestellte Volumen an öffentlichen Abfallbehältern erhöht oder werden die Reinigungsaktivitäten an den Bedarf angepasst. Die Erhöhung der Stadtsauberkeit ist unter anderem aber auch abhängig von der Umsetzung der Anliegerverpflichtung, insbesondere zur Reinigung der Gehwege. Die Durchsetzung dieser Verpflichtung erhöht zum einen die Sauberkeit der Gehwege und sorgt zudem dafür, dass weniger Abfälle in die angrenzenden Bereiche der Straßen, des Straßenbegleitgrüns und der Grünanlagen verweht werden. Gleiches gilt für Bereiche, in denen für Reinigungsmaßnahmen andere Verwaltungsträger zuständig sind. – So weit die Antwort des Senats!
