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Wiebke Stuhrberg

12.11.2024 Sitzungen 21/18

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen gibt es noch 60 Dienstwohnungen an Schulen. Zu Frage 2: Von allen Dienstwohnungen an Schulen in der Stadtgemeinde Bremen werden noch 38 von Hausmeister:innen bewohnt. Es befinden sich 22 Dienstwohnungen im Leerstand. Zu Frage 3: Es besteht grundsätzlich keine Residenzpflicht mehr bei Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern, sodass es im Entscheidungsbereich der jeweiligen Mitarbeitenden liegt, ob eine Dienstwohnung genutzt wird oder nicht. Derzeit befinden sich 22 Dienstwohnungen im Leerstand. Eine dieser Wohnungen ist aus statischen Gründen für jegliche Nutzungen gesperrt. 14 leer stehende Dienstwohnungen befinden sich entweder in der Nutzungsänderung für Schulzwecke, müssen einem Neubau oder Umbau weichen oder befinden sich in der Vermarktung. Sieben Dienstwohnungen im Leerstand werden derzeit von der Bauordnung dahin gehend geprüft, ob sie sich für die Vermietung nach Obdachlosenpolizeirecht eignen. Grundsätzlich werden alle Dienstwohnungen im Leerstand bestandserhaltend verwaltet. Ihre Nutzung darf die schulischen Abläufe nicht behindern. – So weit die Antwort des Senats! Haben Sie eine Zusatzfrage? –

Alle Reden von Wiebke Stuhrberg Protokoll (PDF) ↗