Karin Treu
Für das Jahr 2025 ist zu erwarten, dass das Globalbudget SGB II, also das Verwaltungskostenbudget und die Eingliederungsleistung für die Jobcenter im Allgemeinen, durch den Bund gekürzt wird. Zwar fallen vorbehaltlich der weiteren Debatten zum Bundeshaushalt die Einsparungen nach dem Kabinettsbeschluss vom 17. Juli 2024 voraussichtlich weniger drastisch aus als befürchtet, dennoch ist wahrscheinlich auch das Jobcenter im Land Bremen zu deutlichen Einschränkungen verpflichtet. Umso wichtiger ist deshalb, dass der Vorgriff in 2025 so gering wie möglich ausfällt. Der Finanzrahmen soll deswegen nicht die 1,5 Millionen Euro überschreiten. Wenn die geplanten Budgetkürzungen umgesetzt werden, können arbeitssuchende Menschen nicht mehr so umfassend wie in den letzten Jahren mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen unterstützt werden. Die Jobcenter werden deutlich an Handlungsspielraum verlieren. Plätze für Teilnehmende und ganze Maßnahmen könnten wegfallen. Das ist aber noch eine Prognose, weil uns die genauen Zahlen noch nicht vorliegen. Die gute Beratung und Orientierung auf den ersten Arbeitsmarkt wird deswegen umso wichtiger sein – das Kernstück ist die erfolgreiche Integrationsarbeit der Jobcenter –, und mit dem Jobturbo sollen damit ja Meilensteine gelegt werden.
