Karin Treu
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Das Jobcenter hat finanzielle Bindungen für wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumente erst mit der Rechnungsstellung in seinen Finanzsystemen erfasst und nicht schon zum Zeitpunkt ihres Entstehens. Aufgrund dieses Buchungsfehlers kam es zu einer deutlichen Unterzeichnung der tatsächlichen Verpflichtungen und zu einer Überzeichnung der freien Mittel. Für das Jahr 2024 wurden dem Jobcenter Bremen 62,94 Millionen Euro als Eingliederungsbudget vom Bund zugeteilt. Inklusive der Mittelumschichtungen aus dem Verwaltungskostenbudget verfügte das Jobcenter Bremen im Jahr 2024 über rund 65,70 Millionen Euro für arbeitspolitische Instrumente. Am 21. Juli 2024 betrugen die Gesamtbindungen 97,3 Prozent. Im Vergleich dazu belief sich die Mittelbindung im ersten Halbjahr 2023 auf 81,3 Prozent und im ersten Halbjahr 2022 auf 80,6 Prozent. Das Jobcenter Bremerhaven verantwortet das ihm vom Bund zugewiesene Budget eigenständig und ist von der Ausschöpfung des Eingliederungsbudgets in Bremen nicht betroffen. Die kommunale Zuständigkeit für die Trägerversammlung liegt beim Magistrat Bremerhaven. Nicht betroffen von der finanziellen Notlage im Jobcenter sind Förderinstrumente, die durch bestehende Verträge oder Zusagen bereits abgesichert waren. Um Handlungsspielraum zu schaffen, wurde durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Sondererlaubnis erteilt, auf den Haushalt 2025 vorzugreifen. So konnte erreicht werden, dass auslaufende Arbeitsgelegenheiten bis zum Jahresende verlängert wurden. Arbeitslose Menschen können somit auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 unter anderem mit Fort- und Weiterbildungen und Arbeitsaufnahmen mit Eingliederungszuschüssen unter engen Voraussetzungen gefördert werden. Der Finanzrahmen für den Vorgriff soll 1,5 Millionen Euro insgesamt nicht überschreiten, um Flexibilität für das Neugeschäft im nächsten Jahr zu ermöglichen. Die Geschäftsführung des Jobcenters Bremen hat die Kommune erstmalig am 19. Juni 2024 telefonisch über die Ausschöpfung des Eingliederungstitels informiert. Eine erste Aussprache zur finanziellen Situation hat am 21. Juni 2024 im Rahmen der Trägerversammlung stattgefunden. Der Senat hat darauf hingewirkt, dass die erforderlichen organisatorischen Änderungen eingeleitet wurden. – So weit die Antwort des Senats!
