Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Dem Senat ist nicht bekannt, ob der Eigentümer der WhitefieldGruppe wegen Insolvenzverschleppung rechtskräftig verurteilt worden ist. Eigentümerin der Objekte in der Robinsbalje 21 und 23 und damit Adressatin der Wohnungsaufsicht ist die Jupiter Wohnen GmbH. Zu Frage 2: Die Verfügungsberechtigte Jupiter Wohnen GmbH hat weder vor noch nach der Bestellung der Treuhandverwaltung Kontakt mit den beteiligten Stellen aufgenommen. Das Vorliegen entsprechender Geschäftspraktiken entzieht sich daher der Kenntnis des Senats. Zu Frage 3: Hinsichtlich der Versorgung der Robinsbalje 21 und 23 mit Strom und Wasser bestand nach Kenntnis des Senats zuletzt ein Rückstand in Höhe von 20 000 Euro bei dem Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus besteht nach Kenntnis des Senats ein Rückstand hinsichtlich der Wärmeversorgung in fünfstelliger Höhe. Die Stadtgemeinde begleicht im Wege der Ersatzvornahme regelmäßig keine bestehenden Schulden bei Versorgungsunternehmen. Dies ist auch hier nicht erfolgt. Die Stadtgemeinde hat hinsichtlich der Objekte die Treuhandverwaltung angeordnet und die GEWOBA AG mit Wirkung vom 21. Mai 2024 als Treuhänderin eingesetzt. – So weit die Antwort des Senats!
