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Dr. Ralph Baumheier

20.08.2024 Sitzungen 21/16

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen, können fremde Leitungen in Bauwerken wie dem Wesertunnel und der Weserbrücke aus rechtlichen Gründen nicht mit verlegt werden. Darüber hinaus wäre ein entsprechender Leitungskorridor, wie sie eine Gasleitung benötigt, im Bereich des Wesertunnel-Bauwerks auch nicht mehr vorhanden. Zu Frage 2: Aufgrund der technischen Sicherheit werden für die Gasversorgung keine Leerrohre verlegt, da diese bestimmten und zeitnahen Druckprüfungen und Zulassungen unterliegen. Allerdings kann bei Infrastrukturprojekten die Gelegenheit genutzt werden, um Strom, Wasser, Wärme, Glasfaser oder Gasleitungen mit zu verlegen, wenn diese denn frühzeitig bekannt sind. Diese Infrastrukturen werden nach Fertigstellung in Betrieb gesetzt und genutzt. In Bezug auf Wasserstoff ist es aktuell noch ungewiss, welche Kunden konkret auf Wasserstoff als Energieträger verlässlich wechseln möchten. Daher kann auch noch keine Infrastruktur vorsorglich als Leerrohr bei größeren Baumaßnahmen der Stadt mit verlegt werden. Auch Auflagen sind aus dem gleichen Grund derzeit nicht sinnvoll. Zu Frage 3: Die Verlegung von Leerrohren innerhalb eines ohnehin zu realisierenden Infrastrukturprojekts zur Querung der Weser ist, wenn denn rechtlich möglich und wirtschaftlich realisierbar, unabhängig vom jeweils angedachten Zweck der späteren Nutzung generell sinnvoll. Hiermit könnten aufwendige Dükerarbeiten, die ansonsten für separate Medienleitungen in der Weser nötig wären, gegebenenfalls entfallen, je nach realisierbarem beziehungsweise notwendigem Durchmesser der Leitung für den spezifischen Verwendungszeck. Die in der Frage explizit adressierte Nutzung von Klarwasser aus dem Ablauf der Kläranlage Seehausen und dessen Transport ist gegebenenfalls nicht nur für die Wasserstoffindustrie interessant, sondern auch für eine gegebenenfalls mögliche Nutzung des Klarwassers zu Brauchwasserzwecken, beispielsweise in der Industrie oder zur Bewässerung öffentlichen Grüns. Eine mögliche Querung der Weser würde das räumliche Einsatzspektrum des Kläranlagenablaufwassers potenziell erhöhen. Da die Querung der Weser eine Druckrohrleitung erfordert, wäre eine spätere Verlegung in einem ausreichend dimensionierten Leerrohr voraussichtlich realisierbar. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗