bremische-buergerschaft.de ↗

Dr. Ralph Baumheier

20.08.2024 Sitzungen 21/16

Im Einzelfall kann ich dazu jetzt nichts sagen. Im Generellen ist es so, dass es natürlich dann auch immer in der Einrichtung des jeweiligen Vorhabenträgers liegt, in der Verantwortung des jeweiligen Vorhabenträgers. Seitens der Straßenbauverwaltung oder der Straßenverkehrsbehörden haben wir nur in relativ wenigen Fällen eine Chance, da regulierend einzugreifen. Die Gründe, weshalb dann da eine Unterbrechung oder Verlängerung ist, mögen dann mitunter noch einmal vielfältig sein. Es gibt dann auch noch einmal Arbeiten an anderen Bauabschnitten der gleichen Baustelle, die sozusagen dann im Gesamtkontext zu betrachten sind und die es dann auch noch einmal erforderlich machen, dort auch etwas abzusperren. Die konkrete Situation, die Sie gerade geschildert haben, dass eine mehrmonatige Situation eingetreten ist, wo gar nichts passiert, kann ich jetzt aus dem Stand nicht beurteilen, kann dem aber gern einmal nachgehen.

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗