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Dr. Ralph Baumheier

20.08.2024 Sitzungen 21/16

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Jonitz! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Unter dem umgangssprachlichen Begriff „Geisterbaustellen“ werden im Allgemeinen abgesicherte Bereiche verstanden, in denen nur wenig oder vorübergehend/dauerhaft keine Bauaktivitäten stattfinden. Die Gründe hierfür können sehr vielfältig sein und sind für Verkehrsteilnehmende häufig leider nicht ohne Weiteres erkennbar. Der Grund für eine vermeintliche Geisterbaustelle ohne erkennbare Bautätigkeit innerhalb des abgesicherten Bereichs im Verkehrsraum kann auch darin liegen, dass die Absperrung lediglich als temporäre Verkehrseinrichtung außerhalb des eigentlichen Baufeldes dient. So verhält es sich beispielsweise auch mit den Einrichtungen vor beziehungsweise hinter dem Knotenpunkt Bürgermeister-Smidt-Straße/Am Wall. Die dort installierten Einrichtungen dienen ausschließlich der geänderten Führung des Busverkehrs im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Bürgermeister-Smidt-Brücke. Sie sollen dort die Auf- und Ableitstellen vom beziehungsweise auf den gesonderten Gleiskörper in Mittellage absichern. Eine statistische Erhebung sogenannter Geisterbaustellen wird nicht geführt. Zu Frage 2: Dem Senat liegt keine belastbare beziehungsweise gutachterliche Aussage darüber vor, welche Kosten durch sogenannte Geisterbaustellen anfallen. Zu Frage 3: Zurzeit ist kein Umbau der Bürgermeister-Smidt-Straße in Planung. – So weit die Antwort des Senats!

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