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Sascha Karolin Aulepp

12.03.2024 Sitzungen 21/10

Das ist richtig. So, wie wir dem Subsidiaritätsprinzip des Sozialgesetzbuchs VIII entsprechend die freien Träger, die sich im Bereich der Kindertagesbetreuung engagieren wollen, dabei natürlich unterstützen im Rahmen der rechtlichen Gegebenheiten, die dann entweder selbst eine Immobilie mitbringen, in der sie eine Kita betreiben wollen oder können, also die in ihrem Eigentum steht, oder selbst eine Immobilie errichten wollen oder dann eben eine Immobilie anmieten! Das sind dann alles Immobilien, die nicht im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen oder der öffentlichen Hand stehen, sondern im privaten Eigentum, für die dann entweder eine Miete refinanziert wird oder die vom Träger sozusagen mitgebracht wird. Von daher ist das tatsächlich ein wesentlicher Bestandteil und ein wesentliches Standbein des Ausbaus der Kindertagesbetreuung. Bei der Frage, wie viel Miete darf denn eigentlich eine Kita kosten, können Sie gewiss sein – ich weiß gar nicht, ob mich das freut oder nicht, ich will ja gern so schnell wie möglich gute Kitas haben –, da schauen sowohl Immobilien Bremen als immobilienverantwortliche zugeordnete Dienststelle als auch der Senator für Finanzen als zuständiges Ressort sehr genau darauf, inwieweit da die Wirtschaftlichkeit entsprechend gegeben ist.

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗