Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schäck! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Ausbau der Angebote der Kindertagesbetreuung erfolgt aktuell zu einem wesentlichen Anteil über privat finanzierte Bauvorhaben, die von freien Trägern angemietet und über Zuwendungen der Stadtgemeinde refinanziert werden. Im Zuge der Marktveränderungen in den letzten Jahren, die insbesondere auf gestiegene Baukosten zurückzuführen sind, wurden die förderfähigen Mieten entsprechend angepasst. Es konnte und kann damit sichergestellt werden, dass weiterhin Kitastandorte im Investorenmodell in die Planung aufgenommen werden. Die geförderte Miethöhe ermöglicht Investor:innen eine gewinnorientierte Umsetzung. Die Angebotslage privater Optionen ist ungebrochen hoch. Zum aktuellen Zeitpunkt wurden bereits über 30 Projekte im Investorenmodell fertiggestellt, weitere 43 Investorenprojekte befinden sich in Umsetzung. Darüber hinaus befinden sich zahlreiche Standorte in Prüfung. Neben einer auskömmlichen über Zuwendungen gesicherten Mietzahlung bedarf es aus Sicht des Senats keiner weiteren Schaffung von Anreizen für private Investor:innen. Zu Frage 2: Der Senat steht bei Kindertagesbetreuungsangeboten freier Träger im Regelfall nicht selbst im Mietverhältnis zu den Gebäudeeigentümer:innen. Die Mietverträge werden zwischen den Trägern der Angebote der Kindertagesförderung und den Eigentümer:innen abgeschlossen. Die bei den freien Trägern anfallenden Mietkosten werden dabei als Teil der Betriebskosten in Form von Zuwendungen gefördert. Lediglich in Einzelfällen mietet die Stadtgemeinde Bremen über Immobilien Bremen Standorte der Kindertagesbetreuung direkt von Investor:innen an. Die Mietkosten werden in der Regel als Teil der Betriebskosten im Haushalt bereitgestellt. Zusätzlich werden investive Mittel für Erstausstattung und gegebenenfalls die trägerseitige Umsetzung der Küche und der Außenspielgeräte zur Verfügung gestellt. Im Senat besteht Einigkeit darüber, dass die Anmietung sowie der Bau der für das Ziel, dass jedes Kind einen Kitaplatz bekommt, erforderlichen Kitas nicht am Haushalt scheitern wird. Zu Frage 3: Da die Gremienbeschlüsse bereits zu einem frühen Zeitpunkt eines Projekts erforderlich sind, um eine belastbare Grundlage für die Träger und Investoren für die weitere Planung zu schaffen, kommt es in Einzelfällen vor, dass sich bei der weiteren Planung herausstellt, dass ein Standort nicht umgesetzt werden kann. Die jeweiligen Gründe werden der Senatorin für Kinder und Bildung seitens Trägern und Investor:innen mitgeteilt, sodass sie dort bekannt sind. In der Vergangenheit gab es Fälle, in denen der Grundstückserwerb scheiterte, weil sich die Parteien des Kaufvertrags nicht einig wurden oder die Verkäufer insgesamt von ihrer Verkaufsabsicht Abstand nahmen. Dass sich Investor:innen aus anderen Gründen zurückziehen, nachdem es eine von den Gremien bestätigte positive Umsetzungsempfehlung gab, ist der Senatorin für Kinder und Bildung nicht bekannt. Seitens der Senatorin für Kinder und Bildung finden regelmäßige Abstimmungen mit den Trägern und Investor:innen statt, um auftretende Problemstellungen in der Planungs- und Genehmigungsphase möglichst zielführend zu unterstützen. Die gegebenenfalls ressortübergreifend zu klärenden Fragestellungen werden im Rahmen der Senatskommission Schul- und Kitabau, der sogenannten Ressort-AG und der ressortübergreifenden Sitzungen der Regionalkoordinator:innen aufgerufen und bearbeitet. Problemstellungen, die beim Bau von Kindertageseinrichtungen von Investoren auftreten, werden in der Regel zeitnah von den verschiedenen beteiligten Akteur:innen kommuniziert und lösungsorientiert bearbeitet. – So weit die Antwort des Senats!
