bremische-buergerschaft.de ↗

Sascha Karolin Aulepp

12.03.2024 Sitzungen 21/10

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Tell! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Sowohl im Bremer Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich als auch in den Pädagogischen Leitlinien zum Bildungsplan 0 bis 10 Jahre ist der Übergang von der Kita in die Grundschule als relevante Entwicklungsaufgabe festgeschrieben. Die Vorbereitung der Kinder auf diesen Wechsel vom Kindergartenkind zum Schulkind findet in den Kitas entlang der Bildungsbereiche und in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrkräften der Grundschulen statt. Gegenseitige Hospitationen und gemeinsame Projekte zwischen Kitas und Grundschulen oder das Kennenlernen des neuen Schulweges und der zukünftigen Schule sollen ebenso zu den Angeboten der Kitas gehören wie beispielsweise auch die alltagsintegrierte Sprachbildung und gezielte Sprachförderung – letztere insbesondere für Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf im Jahr vor der Einschulung. Die pädagogische Arbeit in der Kita und damit auch im letzten KitaBesuchsjahr setzt an den individuellen Kompetenzen, Bildungserfahrungen und Entwicklungsprozessen der Kinder an und gibt Impulse für den nächsten Schritt der Entwicklung. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Kinder in Kindertageseinrichtungen beziehungsweise im letzten KitaBesuchsjahr erworben haben und die sie somit zum Schulanfang haben, sind im höchsten Maße unterschiedlich. Für die Grundschule besteht daher seit Langem die Notwendigkeit, sich auf die Vielfalt der Kinder einzustellen und deren Heterogenität zum Ausgangspunkt für die Planung des eigenen Unterrichts zu machen. Zu Frage 2: Eine konkrete einheitliche Vorgabe, wie das letzte Jahr in der Kita zu gestalten ist, gibt es nicht. Die Angebote für die großen Kinder, die zur Schule kommen, sind zum Beispiel als Kleingruppenangebote in den Alltag der Kita integriert. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten im Rahmen des Bildungsplans 0 bis 10 Jahre zusätzliche Arbeitsmaterialien und Praxisbeispiele. Im Rahmen der Verbundarbeit zum Bildungsplan 0 bis 10 Jahre arbeiten die pädagogischen Fachkräfte aus den Kitas und Grundschulen verbindlich zusammen, um die Anschlussfähigkeit ihrer Arbeit für die Kinder zu gewährleisten und den Übergang im Sinne des Kindes zu gestalten. Neben Vereinbarungen und Vorlagen, zum Beispiel für Übergangsgespräche oder in Form eines Kooperationskalenders, entstehen themenorientierte Projekte zwischen Kitas und Grundschulen. Flankiert wird dies mit gemeinsamen Fortbildungen für die pädagogischen Fachkräfte in Kitas und Grundschulen. Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten im Jahr vor der Einschulung besondere Förderung, dafür stehen in den Einrichtungen zusätzliche Ressourcen sowie Materialien für die gezielte alltagsintegrierte Sprachförderung zur Verfügung. Zu Frage 3: Neben den gesetzlichen Grundlagen für die Leistungen, die durch Angebote der Kindertagesbetreuung erbracht werden müssen, können diese im Rahmen der Zuwendungsanträge und -bescheide konkretisiert werden. Inwieweit auch die relevante Entwicklungsaufgabe Übergang von der Kita zur Grundschule entsprechend konkretisiert und verbindlicher verankert wird, soll im Rahmen der Weiterentwicklung des Systems der Finanzierung der Kindertagesbetreuung bearbeitet werden. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Sascha Karolin Aulepp Protokoll (PDF) ↗