Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Bei der zuletzt am 27. Juni 2023 – nach dem Entfernen der künstlerisch gestalteten Verkleidung – durchgeführten Hauptprüfung nach DIN 1076 wurden stellenweise Schadstellen in Querfugen, Rissbildungen im Bereich Anschluss Wand/Decke und bereichsweise Hohlstellen im Wandbereich festgestellt, die in der Folge behoben wurden. In diesem Zusammenhang wurden unter Ausnutzung der Verkehrssperrung auch weitere Schäden instand gesetzt. Diese Schäden wurden auf die geänderten Verkehrsbeziehungen der Schwerlastverkehre aufgrund der reduzierten Tragfähigkeiten der Weserbrücken zurückgeführt. Da in den vergangenen Jahren aufgrund der Verkleidung keine durchgehende Prüfung des Bauwerks nach DIN 1076 möglich war, wurden Bereiche an den Schadstellen geöffnet und mit Rissmarkierungen zur weiteren Überwachung in den nächsten Jahren versehen. Diese Bereiche werden nicht wieder geschlossen, übermalt oder andersartig gestaltet. Eine erneute künstlerische Gestaltung der Tunnelinnenwände, welche eine Prüfung der Verkehrssicherheit, der Standsicherheit sowie Dauerhaftigkeit wie in der Vergangenheit erschwert, behindert oder ausschließt, wird nicht wieder erlaubt. Zu Frage 2: Das Bauwerk wird maschinell mittels Kleinkehrmaschine wöchentlich von Montag bis Freitag gereinigt. Bedarfsweise, insbesondere nach Werderspielen oder anderen wesernahen Veranstaltungen, werden zusätzliche Reinigungen durch das Amt für Straßen und Verkehr Bremen im Rahmen der Unterhaltungsleistung unterstützend durchgeführt. Die Beleuchtung ist grundsätzlich ganztägig eingeschaltet. Ausfälle durch Störungen oder Vandalismus werden nach Bekanntgabe umgehend behoben. Nahezu alle Leuchten sind besprüht, wodurch die Lichtleistung erheblich reduziert ist. In den vergangenen Jahren dauerte es nach jeder Reinigung oder Instandsetzung der Beleuchtung nur wenige Tage, bis alles wieder so aussah, wie Sie es bereits kennen, also so aussah wie vorher. Zu Frage 3: Die von Johann Büsen fantasievoll gestaltete Bildwelt des „Kunsttunnels“ ist in der Stadt und weit über deren Grenzen hinaus bekannt und beliebt. 2016 hatte der Künstler mit seiner magisch-surrealistischen Gestaltung, die er in Anspielung auf Lewis Carrolls „Alice im Wunderland“ mit „Rabbit Hole“ betitelte, einen vom Senator für Kultur ausgeschriebenen Wettbewerb zur Neugestaltung des Tunnels gewonnen. Bedauerlicherweise wurde im Laufe der Jahre das Kunstwerk immer wieder durch Vandalismus stark beschädigt und mit erheblichem finanziellen Aufwand instand gesetzt. Die vom ASV dargelegte Notwendigkeit, den Tunnel dauerhaft bauphysikalisch prüfen zu können, führte dazu, dass das Kunstwerk im Sommer 2023 abgebaut wurde. Anschließend ging der Tunnel wieder in die Verantwortung des ASV über. Das Kulturressort bedauert, dass keine Lösung zum Erhalt des Kunstwerks gefunden werden konnte, die zu gleichen Teilen der erforderlichen Bauwerksprüfung als auch der künstlerischen Idee Johann Büsens gerecht wird. – So weit die Antwort des Senats!
