Özlem Ünsal
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Am 6. Februar 2024 hat der Senat die Senatsvorlage zur Straßenbahnführung und attraktiven Innenstadt beschlossen. In der Vorlage heißt es dort: Die Haltestellenanlage Domsheide wird am Bestand orientiert weiterentwickelt und stadträumlich städtebaulich qualifiziert. Die Variante 2.3 mit der geteilten Haltestelle vor der Post und in der Balgebrückstraße wird mit Blick und Schwerpunktsetzung in den Abwägungskriterien zugunsten der überragenden städtebaulichen Bedeutung der domsheidepräferierten Variante weiterverfolgt und entsprechend qualifiziert. Im Rahmen einer Vorentwurfsplanung in den Jahren 2019/2020 wurde die Variante 2.3 neben der Variante 5.1 als eine weitere Trassierungsmöglichkeit bestätigt. Eine Vertiefung der Planungen hinsichtlich Freiraumplanung und Stadtgestaltung erfolgte zu diesem Zeitpunkt für die Variante nicht. Aufgrund nun geänderter Planungsparameter im Hinblick auf städtebauliche Gestaltung sowie Klimaschutzanpassungen muss die Variante 2.3 als Planungsprozess neu aufgestellt und organisiert werden. Dazu gehören neben der Prüfung und Fortschreibung bisheriger Beauftragungen und diverser Verträge und Vertragsinhalte auch die Prüfung der Ingenieurverträge hinsichtlich Vergaberecht. Des Weiteren ist die weitere Projektfinanzierung zu überprüfen. Aufgrund geänderter Planungsparameter der Variante 2.3 müssen die Planungsleistungen entsprechend den Leistungsphasen gemäß Honorarordnung für Ingenieure und Architekten neu bewertet und beauftragt werden. Es ist davon auszugehen, dass bei den Hauptplanungsleistungen – insbesondere Verkehrsanlagen, Freianlagen, Fahrleitung, Entwässerung und so weiter – erneut in die Grundlagenermittlung und Vorplanung eingestiegen werden muss. Die Ergebnisse münden in eine Entwurfsplanung als Grundlage für die Phase der Genehmigungsplanung zur Baurechtschaffung mittels Planfeststellungsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz. Ziel ist es, Anfang 2026 das Planfeststellungsverfahren zu starten. Das Planfeststellungsverfahren schließt mit einem Planfeststellungsbeschluss nach Personenbeförderungsgesetz, der das Baurecht beschreibt. Sofern gegen diesen Beschluss nicht geklagt wird, können die Baumaßnahmen ausgeschrieben und der Bau begonnen werden. Im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht können deutliche Verzögerungen entstehen. Parallel zur Vor- und Entwurfsplanung wird die Gestaltung der Haltestellen im Rahmen eines Architekturwettbewerbs definiert werden. Der gesamte Planungsprozess wird durch einen umfassenden Beteiligungsprozess begleitet werden. Eine Einbindung der Deputationen ist im weiteren Prozess vorgesehen. In der jetzigen Phase des Projektes – insbesondere Neuausrichtung und Klärung des Projektrahmens – kann aufgrund der Vielzahl von noch abzustimmenden Sachverhalten sowie möglicher Unwägbarkeiten noch keine belastbare Aussage zum weiteren zeitlichen Projektverlauf angegeben werden. Zu Frage 2: Ein Kostenrahmen kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht seriös abgeschätzt werden. Eine Kostenberechnung wird gemäß der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen auf Grundlage der Entwurfsplanung ermittelt. Zu Frage 3: Aus den vorgenannten Erläuterungen kann ein verbindlicher Zeitrahmen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht seriös abgeschätzt werden. In jedem Fall werden der Planungsprozess und die bauliche Umsetzung aller erforderliche Maßnahmen einige Jahre benötigen. – So weit die Antwort des Senats!
