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Dr. Andreas Bovenschulte

12.03.2024 Sitzungen 21/10

Es geht nicht um eine Dienstleistung, sondern darum, ob eine bestimmte Maßnahme – in diesem Fall ein Schreiben an die Haushalte – autorisiert wird, weil eine Maßnahme im Interesse der örtlichen Gemeinschaft liegt. Es gibt dazu keine allgemeinen Regelungen, sondern nur die Regelungen, die das Verwaltungshandeln in einem Rechtsstaat insgesamt leiten, nämlich Diskriminierungsfreiheit, Gleichbehandlung und andere Grundsätze. Denen muss Rechnung getragen werden, aber im Wesentlichen taucht das Problem oder die Herausforderung nur beim Glasfaserausbau auf.

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