Dr. Andreas Bovenschulte
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Ausbau des Glasfasernetzes verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit einer leistungsfähigen modernen Internetverbindung sowohl für private als auch gewerbliche Nutzer und stellt damit ein wichtiges Infrastrukturprojekt für die Zukunftsfähigkeit Bremens dar. In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt der Ausbau des Glasfasernetzes durch mehrere private Anbieter, die jeweils einzelne Bereiche oder Quartiere in den Stadtteilen erschließen. Neben der in der Fragestellung angesprochenen Firma Glasfaser NordWest, die ihren Vertrieb über die swb abwickelt, sind mit der Deutschen GigaNetz und der Deutschen Glasfaser zwei weitere größere Anbieter sowie vereinzelt kleinere Anbieter in diesem Bereich tätig. Bei den einzelnen Ausbauvorhaben in den Stadtteilen haben die Anbieter die jeweiligen Ortsamtsleitungen kontaktiert und um Unterstützung gebeten. Dabei ging es in der Regel um die Autorisierung eines Schreibens durch die Ortsamtsleitung, mit dem über die Planungen informiert und Interessierte angesprochen sowie zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden sollte. In diesem Zusammenhang ist auch das Ortsamt Hemelingen bei mehreren Teilprojekten gebeten worden, ein Informationsschreiben zu autorisieren. Dieser Bitte ist der Ortsamtsleiter nachgekommen. Die Schreiben basierten jeweils auf Musterentwürfen der Anbieter und wurden auf deren Kosten erstellt und verbreitet. Auch die Kosten für die Informationsveranstaltungen wurden von den Anbietern in Gänze selbst getragen. Die Information über Entwicklungen und Vorhaben im Stadtteil, die die Bevölkerung betreffen, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, zumal, wenn sie große Teile des Stadtteils betreffen, fällt durchaus in das Aufgabenspektrum von Ortsamtsleitungen. Zu Frage 2: Vor der Glasfaser NordWest hatte bereits Mitte 2023 die Deutsche Glasfaser im Stadtteil Hemelingen, hier im Ortsteil Sebaldsbrück, Glasfaserangebote unterbreitet. Das Ortsamt Hemelingen hat auch diesen Anbieter in gleicher Weise unterstützt. Zu Frage 3: Die Entscheidung, sich mit der Bitte um Unterstützung an das zuständige Ortsamt zu wenden, liegt im Ermessen der Anbieter. Neben dem Ortsamt Hemelingen sind auch andere Ortsämter mit gleichlautenden Bitten angesprochen worden, wiederum andere Ortsämter wurden gar nicht kontaktiert. Von den angesprochenen Ortsamtsleitungen sind einige den Unterstützungsbitten der Anbieter gefolgt, einige haben dies auch abgelehnt. Die Entscheidung, ob Anbieter durch entsprechende Schreiben unterstützt werden, liegt im Ermessen der Ortsämter. – So weit die Antwort des Senats!
