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Dr. Ralph Baumheier

13.02.2024 Sitzungen 21/9

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Alle 612 Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Bremen verfügen über eine Vielzahl an Detektoren, um die Verkehrsteilnehmenden zu erkennen und schnellstmöglich bedarfsgerecht zu bedienen. Eingesetzt werden dabei beispielsweise Induktionsschleifen, Video- und Wärmebildkameras oder Radarsensoren. Fahrzeuge des ÖPNV nutzen Funktechnik, Schleifen und spezielle ÖV-Detektoren für die sekundengenaue An- und Abmeldung an Lichtsignalanlagen. Für die Erfassung von Zufußgehenden und Radfahrenden werden Anforderungstaster und Wärmebildkameras eingesetzt. Auf die Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Personen und Menschen wird gemäß der Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen und der Stadt Bremerhaven zur barrierefreien Ausgestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten besondere Rücksicht genommen. Die Lichtsignalanlagen verfügen über akustische und taktile Zusatzeinrichtungen, die das Auffinden der Signalmaste erleichtern und die Freigabe bei Bedarf akustisch anzeigen. Zu Frage 2: Die Planung, die Einrichtung und der Betrieb von Lichtsignalanlagen auch für mobilitätseingeschränkte Personen erfolgen nach den jeweils gültigen Regelwerken, insbesondere der Richtlinie für Lichtsignalanlagen und der DIN VDE 0832-100 sowie der Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen und der Stadt Bremerhaven zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten. Zu Frage 3: Für alle Lichtsignalanlagen wird bereits vielfältige Sensorik eingesetzt. Mit der verbauten Technik werden die Lichtsignalanlagen verkehrssicher und bedarfsgerecht geschaltet. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bereich der Verkehrstechnik ist wissenschaftlich noch nicht abschließend erforscht. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Dr. Ralph Baumheier Protokoll (PDF) ↗